@ goOse:
Ich kann nur für Österreich schtreiben, wo ich denke, dass ich die rechtlichen Grundlagen doch ganz gut verstanden habe.
Also die 10/1000 Abweichung bei Silberwaren gibt es seit dem Inkrafttreten des PunzG 2000 nicht mehr (keine Toleranzgrenze). Früher hat es das gegeben, aber nur als Abweichung nach unten, d.h. ein Silbergegenstand mit 950/1000 Teilen Silber durfte, ja musste mit 925 gestempelt werden. Diese Rechtslage durfte aber nicht dazu missbraucht werden, Edelmetallgegenstände als "Unecht" zu bezeichnen und somit das Punzierungsgesetz zu umgehen.
Heute, nach dem PunzG2000 darf natürlich auch ein 950er Silber, z.B. aus Peru oder Chile mit 925 gestempelt werden, nicht mehr aber ein Gegenstand, der nur mehr 920/1000 Teile Silber aufweist (war früher möglich). Diese Gegenstände müssen mit dem nächst niedrigen Feinghalt, in diesem Fall also 900 bezeichnet werden. Damit es nicht zur Verwechslung mit einem 900er Gold kommen kann muss in diesem Fall das chem. Zeichen für Silber (Ag) oder Gold (Au) an die 900 anschließen.
Verboten ist nach wie vor das Umgehen der Punzierungsvorschriften, indem ich Edelmetallgegenständen einfach wieder als "unecht" bezeichne. Bei Gegenständen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfeingehalt (585 bei Gold, 800 bei Silber und 950 bei Platin) muss das Metall und der Feingehalt angegeben werden, also z.B. 750 Silber (oder Ag).
Schöne Grüße
goldresearch