" Pigmente auf der Basis von Cadmium-, Chrom- und Cobalt-Verbindungen sind als krebserzeu-
gend, Blei-Verbindungen als fortpflanzungsgefährdend
eingestuft. Diese dürfen, ebenso wie sehr
giftige Pigmente im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen nicht verwendet werden. Das gilt
für Zubereitungen wie Farben und Lacke, wenn di
e genannten Pigmente in einem Massenanteil
von > 0,1% enthalten sind. "
http://www.kmk.org/fileadmin/d…mpf-03.pdfSind zwar "nur Richtlinien", sind aber in der Praxis bindend, da Unfallkassen ebenso wie Staatsanwaltschaften sich hierauf im Schadensfall berufen würden. Das geht zwar um Pigmente, trifft aber so auch praktisch auf Glasuren (und diese sind nunmal keine Pigmente) zu - die Einschränkungen und Auflagen machen es unpraktisch überhaupt diese Stoffe einzusetzen.
Frauen/Mädchen im gebärfähigen Alter (da kein Arbeitgeber wissen kann, ob sie denn gerade schwanger sind) dürfen an keinem Arbeitsplatz auch nur Hautkontakt mit Blei haben (wegen fruchtschädigender Wirkung).