Hallo Leute,
ich bräuchte für eine Uniarbeit einen Gesetzestext, bzw. Paragraphen.
Es geht um das Kopieren, Abgießen von Schmuckstücken. Ich weiß, dass es irgendwie unter Raubkopie fallen müsste, aber ab wann handelt es sich um eine Raubkopie?
wenn das Stück neu ist? Auch noch nach 50 Jahren?
Wer kann mir weiter helfen?
LG
NIna
ich bräuchte für eine Uniarbeit einen Gesetzestext, bzw. Paragraphen.
Es geht um das Kopieren, Abgießen von Schmuckstücken. Ich weiß, dass es irgendwie unter Raubkopie fallen müsste, aber ab wann handelt es sich um eine Raubkopie?
wenn das Stück neu ist? Auch noch nach 50 Jahren?
Wer kann mir weiter helfen?
LG
NIna