Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

 
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Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 12.03.2011 - 21:41 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich stelle seit einiger Zeit hobbymaessig Silberschmuck aus PMC (Knetsilber) her. Da ich inzwischen mehr Schmuckstuecke habe, als ich selbst tragen oder verschenken kann und ich es mir eigentlich auch nicht leisten kann, dauernd mehr Silber zu kaufen, wuerde ich gerne einen Teil verkaufen. Nur weiss ich nicht, ob ich das ueberhaupt darf, denn es ist ja nichts gestempelt.
Darf ich von Silber sprechen? Oder gibt es eine Ausdrucksweise, um mich aus der Affaere zu ziehen?
Ich bin fuer jeden Tipp oder Link dankbar!
Viele Gruesse,
Eva
Heinrich Butschal
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 07:43 Uhr  ·  #2
Wenn Du regelmäßig Deine Schmuckstücke verkaufen willst brauchst Du eine Gewerbeanmeldung und wirst zu einer Art Unternehmer. Das ist ein Schritt der viele Folgen hat. Steuerrecht, Wettbewerbsrecht u.s.w. sind zu berücksichtigen und vor allem zu kennen. Da ist dann der Stempel Dein geringstes Problem.
Das habe ich hier für Dich gefunden:
http://www.business-wissen.de/…er-werden/



Wenn es Silber ist was Du verkaufst, darfst Du es auch ohne Stempel Silber nennen. Wenn Du Stempeln willst solltest Du wissen welchen Feingehalt das Silber hat , denn Du haftest dann auch strafrechlich für die Wahrheit des Stempels.
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 12:33 Uhr  ·  #3
Danke, Heinrich!
Da ich in England wohne und keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, zahle ich hier Stuern und bin auch hier als Kleinunternehmer gemeldet. In Grossbritannien ist alles ein bisschen unkomplizierter, wenn man vom Verkauf von ungestempeltem Silberschmuck mal absieht, den man hier offenbar nur als "Weissmetall" vermarkten darf.
LG,
Eva
Heinrich Butschal
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 13:40 Uhr  ·  #4
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 17:18 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Wenn Du regelmäßig Deine Schmuckstücke verkaufen willst brauchst Du eine Gewerbeanmeldung...

Nein, braucht man natürlich nicht. Immer aufpassen, wer Auskunft gibt, in diesem Fall hier ein Gewerbetreibender...

Daher mal eine Info, die ein bisschen weiter streut um zu sehen, wie man das anders (wie Du schreibst, hobbymäßig), berechtigterweise ebenso legal machen kann.
Zit.:
"Mischung und Trennung von Gewerbe und freiem Beruf
Ein Selbständiger kann nebeneinander sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
...Beide Tätigkeiten sollten und dürfen steuerlich getrennt behandelt werden. Steuerlich trennen heißt vor allem, den Gewinn einzeln für jede selbständige Tätigkeiten, getrennt zu ermitteln. ...
Wird eine solche Trennung nicht vorgenommen, so behandeln die Finanzbehörden alle Tätigkeiten wie eine Tätigkeit, und diese wird dann immer als gewerblich eingestuft. Die steuerlichen Vorteile, die die freiberufliche Tätigkeit eigentlich hat, gehen somit verloren (Beispiele – Trennung Gewerbe – freier Beruf)
Eine Trennung ist auch dann möglich, wenn freiberufliche und gewerbliche Merkmale zusammentreffen, die miteinander in einem sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, z.B. ... wenn ein Goldschmied künstlerische Einzelschmuckstücke herstellt und nebenbei Schmuckartikel verkauft und repariert. Gerade in solchen Fällen kommt es noch mehr darauf an, die Tätigkeiten akribisch steuerlich zu trennen. Das umso mehr, da bei solchen „Mischungen“ eine räumliche Trennung der Tätigkeiten nicht sinnvoll oder gar unmöglich sind.
Nur wenn die selbständige Tätigkeit sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Elemente enthält, die sachlich und wirtschaftlich unlösbar miteinander verflochten sind, wird meistens eine insgesamt gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Eine gewerbliche Tätigkeit wird dann angenommen,
* wenn der Betrieb nach außen als eine Einheit auftritt und sich die freiberufliche Tätigkeit als Ausfluss der gewerblichen darstellt
* oder wenn ein einheitlicher Erfolg bzw. Leistung erbracht werden muss und in der gewerblichen Tätigkeit auch freiberufliche Elemente enthalten sind.
Handelt es sich bei den gewerblichen Leistungen jedoch um untergeordnete, unselbständige Neben- und Hilfsleistungen zu der freiberuflichen, so muss insgesamt von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden."


(Quelle: Gewerbetreibende)

Das erklär schon ein wenig rechtliches.
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 18:14 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Eva
...Ich stelle seit einiger Zeit hobbymaessig Silberschmuck aus PMC (Knetsilber) her. ...wuerde ich gerne einen Teil verkaufen. Nur weiss ich nicht, ob ich das ueberhaupt darf, denn es ist ja nichts gestempelt...

Wenn jemand nur in "kleinem Rahmen" Schmuck machen möchte (Hobbymäßig), ist das eine Sache. Das kann man verkaufen, wie es beliebt, völlig legal. Wenn aber kontinuierlich produziert wird, um davon u.a. einen Erwerb zu haben und beabsichtigt wird, einen Gewinn zu erzielen, der u.a. zur Lebenshaltung gereicht, ist das eine andere Sache. Beides aber setzt nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung, -berechtigung oder -schein voraus oder wird als Gewerbeausübung eingestuft.
Im Fall der kontinuierlichen Produktion muss aber eine Punzierung/Stempelung der Schmuckstücke vorgenommen werden (Wobei VerkäuferIn nicht zwingend auch HerstellerIn sein muss). HerstellerInnen müssen die produzierten Waren mit Namenszeichen und Feingehaltstempel/punzieren. Da würde ich Hobbyisten und Autodidakten immer anraten bei Scheideanstalten das fertige Material zu beziehen, -die Belege (Rechnungen) müssen sowieso aufgehoben werden- und steuerlich das selbst (zumeist einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung) oder per Beratung zu regeln.

Was wird gebraucht?
- Steuernummer (nur zum Finanzamt und nicht zur Kammer)
- Mitgliedschaft in Künstlervereinigung -muss aber nicht
- eine Mappe mit Fotos von Deinen Zeichnungen u Stücken (oder Orginale) zur Begutachtung
- einen Namensstempel machen lassen + Feingehaltsstempel
- SozialversicherungAnmeldung
fertig

Anm.: Es gibt keine rechtliche Grundlage jemandem einen künstlerischen Status abzusprechen!

Was brauchst man nicht:
- Innung, Kammer, Handwerksrolle oder sonstiges Gewerbezeugs,
weil man ja kein Gewebe anmelden will!

Das müsste nur tun, wer einen erweiterten Handel betreiben möchte, dieser oder eine andere außerkünstlerische Tätigkeit eine hauptsächliche Einnahmequelle darstellt oder wer vorwiegend Reparaturen an industriellem Gewerbemurks durchgeführen wird.

Eine (Gewerbe)Berechtigung zur Herstellung von Schmuck usw. ist in der BRD ein schwieriges Thema, (wie Du sehen kannst) denn die Gewerbetreibenden, haben einfach sehr viel gegen Leute, die aus Spaß Schmuck machen wollen und ein bisschen was verkaufen...da wedeln die sofort mit der Gewerbeordnung und faseln was von Wettbewerb usw.
Deswegen gibts auch nur solche oder komplett sinnlose Links.(War ja mal wieder fällig, eine nichtsagende Antwort...)
Aber was ist schöner als ein klein wenig Anarchie?

Das alles hatte aber noch nicht mir dem Stempeln zu tun. Die Sache ist so: Wenn Du Dich auch präsentieren möchtest und das ganze richtig schön legal machen willst, ohne Probleme, dann meldest Du dich als Schmuck-Künstlerin an. Es sei denn, am eigenen Wohnsitz besteht eine ordnungsgemäße "Meldung" einer disbezüglichen Berufsausübung (?), dann ist das in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat anzuerkennen und es ist möglich, sich der selben Tätigkeit zu widmen (Stichwort: Niederlassungsfreiheit) .

Hat auch Auflagen, aber Dir bleibt
1. Gewerbesteuer/Kammerumlage/ Handwerksrolle usw. erspart und
2. kannst Du einen niedirgeren Steuersatz verrechnen, aber genauso einkaufen wie alle andern auch.
Einkommensteuergesetz BRD
Umsatzsteuergesetz BRD
Sozialversicherung der selbständigen Künstler BRD

über Umwege geht natürlich auch viel, z.B eine kleine Trading-Agentur gründen mit Sitz in England...
Heinrich Butschal
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 19:10 Uhr  ·  #7
Für Freiberuflichkeit gibt es einen Katalog der steuerrechtlich anerkannten Berufe. Die Finanzbehörden legen diesen eher eng aus. Die Anfertigung von Silberknetfiguren gehört nicht dazu.

Die Künstlerschiene ist vielleicht eine Möglichkeit die Gewerbeanmeldung zu umgehen.

Aber das alles gilt für Deutschland, schön in Österreicht ist einige anders und wie es England ist weis ich nicht. Ich würde aber nicht davon ausgehen das es 1:1 übertragbar ist.
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Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?

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Gepostet: 13.03.2011 - 20:06 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
...Die Anfertigung von Silberknetfiguren gehört nicht dazu...
Na zum Glück sitzen gewerbliche Gut-Schätzer nicht in Gremien des Finanzministerium und
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
...Die Künstlerschiene ist vielleicht eine Möglichkeit die Gewerbeanmeldung zu umgehen...
glauben das Außer-Gewerbliche nur UmgehungssünderInnen sind.

(Freiberufler sind alle von der Gewerberegelung augenommene Berufe, nur KünstlerInnen sind noch was anderes, nämlich Freischaffend)
Steuerlich anerkannt sind alle diejenigen eine Steuernummer haben und/oder Steuern zahlen. Wir reden ja von legalen Erwerbsausübungen und nicht von Wattebäuschen.
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
...einen Katalog der steuerrechtlich anerkannten Berufe...

Wäre super, wennst da mal einen Link posten könntest
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