Zitat geschrieben von rolf bulka
dürfen antike, publizierte Schmuckstücke nachgebaut und als kenntlich gemachte Repliken verkauft werden?
wer kann mir verbindliche Informationen zum Urheberschutz geben?
lg
rolf
Antik? Also mindestens Jahrzehnte alte Schmuckstücke?
Rechtsverbindlich kann ich dazu nichts sagen aber so wie ich das einschätze, sollte es da keine Probleme geben.
Ich denke, in den allerwenigsten Fällen dürfte die künsterlische Schöpfungshöhe so hoch sein, dass das Urheberrecht überhaupt zum Tragen kommen kann.
Dies würde dann bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten.
Ansonsten greifen da wohl eher Patentrecht oder Gebrauchsmusterschutzrechte.
Für Patente ist die normale Dauer 20 Jahre (in Deutschland!), für Gebrauchsmuster noch weit geringer.
PS: Kann es sein, dass ich Dich neulich in einer Doku über die Kelten gesehen habe?